Schwarz-weiß Grafik Außenaufnahme der Radiologie Dinkelsbühl
Online-Termin

Allgemeine Informationen für unsere Patientinnen und Patienten

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

damit Ihre Untersuchung bei uns so reibungslos wie nur möglich ablaufen kann, geben wir Ihnen hier Informationen in alphabetische Reihenfolge zu verschieden Fragen, die im Zusammenhang mit radiologischen und nuklearmedizinischen Untersuchungen entstehen können.

Übersicht:
Allergien, Arbeitsunfälle, Befundversand, Datenschutz, elektronische Gesundheitskarte, Behinderung und Handicap, Implantat aus Metall, Laborwerte, Mitzubringendes, Nierenfunktionsstörung, Platzangst, Röntgenpass, Sprechzeiten, Terminabsage, Terminvereinbarung, Überweisungsschein, Versicherungstarife Privatpatienten, Voraufnahmen / Vorbefunde, Zeitbedarf

Allergien – Unverträglichkeiten – Was muß ich beachten?

Sollten Sie an Medikamentenunverträglichkeiten oder Allergien leiden, bitten wir, uns dies bei der Terminvereinbarung zu sagen. Dies gilt insbesondere bei Jodallergien, da Jod in machen Kontrastmitteln für die Computertomographie enthalten ist.

Bitte bringen Sie ggf. Ihren Allergiepass mit.

Arbeitsunfälle und Untersuchungen zu Lasten der Berufsgenossenschaft (BG) – Was ist zu beachten?

Für Untersuchungen zu Lasten der BG – also bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten – benötigen Sie eine entsprechende Überweisung Ihres behandelnden D-Arztes.

Bitte bringen Sie wenn möglich auch den (letzten) Bericht des Durchgangsarztes mit.

Wir benötigen außerdem Angaben zu der für Sie bzw. Ihren Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft.

Befundversand – Wie läuft das ab?

Nach Abschluss der Untersuchung erhalten Sie in der Regel die erstellten Aufnahmen auf einem Datenträger (CD) sofort mitgegeben.

Ist medizinisch dringender Handlungsbedarf gegeben, erhalten Sie den entsprechenden Befundbericht entweder ebenfalls ausgehändigt oder er wird an Ihren zuweisenden Arzt gefaxt.

Im Routinefall wird der Befundbericht im Laufe des Tages erstellt und an Ihren zuweisenden Arzt gefaxt oder (bei Zuweisern, die kein Fax wünschen) per Post versandt.

In der Schilddrüsendiagnostik ist oft die Bestimmung von Blutwerten erforderlich. Diese Laborarbeiten können einige Tage in Anspruch nehmen. Ihr Befund geht dann in der Regel nach ca. 7 Tagen dem Zuweiser zu.

Werden Voraufnahmen oder Vorbefunde zur abschließenden Befundung Ihrer Untersuchung benötigt und müssen diese angefordert werden, kann es ebenfalls zu entsprechender Verlängerung der Befundübermittlung kommen.

Bei komplexen Befunden mit umfangreichem Bildmaterial, z.B. bei Verlaufskontrollen onkologischer Fragestellungen, kann die Befundung aus Gründen der Sorgfalt einige Tage in Anspruch nehmen.

Bei diagnostisch unklaren Befunden führen wir fachübergreifende konsiliarische Besprechungen durch, d.h. Ihre Aufnahmen werden von mehreren fachlich qualifizierten Ärzten begutachtet. Auch dann kann die Befundübermittlung einige Tage dauern.

Eine Befundübermittlung per eMail führen wir aus Gründen der Datensicherheit bzw. des Datenschutzes derzeit nicht durch.

Datenschutz – Wie sicher sind meine persönlichen Daten?

Um Ihre Untersuchung durchführen zu können, benötigen wir von Ihnen persönliche Angaben. Diese werden in unserem Radiologieinformationssystem (RIS) gespeichert, ebenso der erstellte Befundbericht. Die erstellten Aufnahmen archivieren wir in unserem digitalen Bildarchiv (PACS).

Nach der Röntgen- bzw. Strahlenschutzverordnung und nach der Berufsordnung sind wir zur Aufbewahrung Ihrer Unterlagen verpflichtet. Die Erhebung, Speicherung bzw. Archivierung geschieht unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen und ggf. KV-rechtlichen Vorgaben.

Alle über Sie gespeicherten Daten werden in unserer Praxis gegen Fremdzugriff geschützt aufbewahrt und auf verschiedenen zugelassenen Speichermedien gesichert, um sie stets zugriffsbereit zu haben. Die Archivierungsprozesse überwachen wir ständig. Wir verzichten bewusst auf eine evtl. kostengünstigere Auslagerung Ihrer Daten zu Archivierungszwecken an andere Unternehmen. Ihre Daten verlassen unsere Praxis nicht!

Im Rahmen von Wartungen und Reparaturen an unseren Großgeräten und der EDV kann es nicht vermieden werden, daß die mit der Wartung oder Reparatur beauftragten Firmen/Kooperationspartner im Einzelfall Ihre Daten einsehen können. Hierzu werden wir Sie im Rahmen der Untersuchungsvorbereitung um Ihr Einverständnis bitten.

Alle Firmen/Kooperationspartner unterliegen der Schweigepflicht und sind von uns vertraglich verpflichtet, die Datenschutzgrundsätze zu beachten.

Wir wenden die Regelungen der Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung an.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier https://radiologie-dinkelsbuehl.de/datenschutz.html.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK) - Versichertenkarte

Für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung ist die Vorlage einer eGK Pflicht. Bitte bringen Sie daher zum Termin Ihre elektronische Gesundheitskarte mit.

Privatversicherten Patienten empfehlen wir, ebenfalls nach Verfügbarkeit eine Versichertenkarte vorzulegen.

Behinderung und Patienten mit Handicap – Kann ich untersucht werden?

Die Praxis ist barrierefrei. Patienten im Rollstuhl finden einen ebenerdigen Eingang vor, das Obergeschoss kann über einen Aufzug erreicht werden. Die Praxis verfügt über ein behindertengerechtes WC.

Falls Sie spezielle Hilfe benötigen, lassen Sie es uns bei der Terminvereinbarung wissen!

Implantat aus Metall – Kann ich untersucht werden?

Sollten Sie ein Implantat aus Metall im Körper tragen (Gelenksprothese, Insulinpumpen, Herzschrittmacher, etc.), dann bringen Sie bitte den Implantatpass mit zur Untersuchung.

Laborwerte – Welche Werte sollte ich mitbringen?

Sofern Ihr zuweisender bzw. behandelnder Arzt oder Ihr Hausarzt in der letzten Zeit bei Ihnen Blut abgenommen hat – also Laborwerte vorliegen - ist es von Vorteil, wenn Sie die Laborergebnisse zur Untersuchung mitbringen.

Soll bei Ihnen eine Computertomographie (CT) durchgeführt werden, ist u.U. die Gabe eines jodhaltigen Kontrastmittels erforderlich. Hier erleichtern Sie uns die Arbeit, wenn Sie einen aktuellen TSH-Wert (Schilddrüsenwert) und den Nierenwert Kreatinin (beide nicht älter als 6 Monate) mitbringen können.

Auch bei der Durchführung einer Kernspintomographie (MRT) wird in Abhängigkeit von der Fragestellung Kontrastmittel benötigt. Hier ist es günstig, wenn Sie einen Kreatininwert (Nierenwert, nicht älter als 6 Monate) vorlegen können.

Mitzubringendes – Was sollte ich dabei haben?

Zur Ihrem Termin sollten Sie Folgendes mitbringen:

  • Krankenversichertenkarte (eGK)
  • Überweisungsschein
  • auswärtige Vorbefunde oder Voraufnahmen der gleichen Körperregion
  • ggf. zugehörige Befunde Ihres überweisenden Arztes oder des Hausaztes
  • bei CT-Untersuchungen: Nieren- und Schilddrüsenblutwerte (Serumkreatinin und TSH), nicht älter als 6 Monate
  • bei MRT-Untersuchungen: Nierenblutwert (Serumkreatinin), nicht älter als 6 Monate
  • eine Liste Ihrer regelmäßig eingenommenen Medikamente

Nierenfunktionsstörungen – Was ist zu beachten?

Sollten Sie von einer Störung / Beeinträchtigung Ihrer Nierenfunktion wissen, bitten wir Sie, uns dies bei der Terminvereinbarung zu sagen. Wir können dann ggf. ein geeignetes Untersuchungsprotokoll für Sie auswählen.
Bitte bringen Sie dann auch wenn möglich einen Nierenwert (Kreatinin oder GFR) mit (möglichst nicht älter als 6 Monate).

Platzangst – Kann ich trotzdem untersucht werden?

Unsere Kernspintomographen verfügen teilweise über besonders weite Öffnungen, was Patienten mit Platzangst entgegenkommt. Es gibt dennoch Patientinnen und Patienten, die Schwierigkeiten haben, in der Röhre der Kernspintomographie zu liegen. Wenn Sie es wünschen, geben wir Ihnen vor der Untersuchung ein angstlösendes Medikament. Bitte sagen Sie dies bei der Anmeldung.

Zu beachten ist, daß Ihr Reaktionsvermögen durch die Tropfen beeinträchtigt werden kann. Sie dürfen anschließend für 6 Stunden nicht selbst Auto fahren. Bitte bringen Sie sich daher eine Begleitung mit, die nach der Untersuchung als Fahrer bereitsteht.

Röntgenpass

Sollten Sie einen Röntgenpass besitzen, bringen Sie ihn bitte zur Untersuchung mit. Wir können dann ggf. die durchgeführte Untersuchung eintragen.

Sollten Sie noch keinen Röntgenpass besitzen, sagen Sie uns Bescheid. Wir werden dann einen Paß für Sie ausstellen.

 

Sprechzeiten – Wann sind wir für Sie da?

Montag: 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag: 7:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr

 

Terminabsage – Was ist, wenn ich nicht kommen kann?

Sollten Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht einhalten können, ist es erforderlich, den Termin rechtzeitig per Telefon 09851 – 57260 oder über eMail info@roentgenpraxis-dinkelsbuehl.de abzusagen.
Ihre Terminabsage ermöglicht es uns, den Termin neu zu vergeben. Leerlauf am Gerät und für das Personal wird so vermieden.
Ungenutzt verstreichende Termine nehmen anderen Patienten die Chance auf einen zeitnaheren Termin. Mit Ihrer Absage helfen Sie also mit, die Wartezeiten auf einen Untersuchungstermin zu verkürzen und Sie kommen außerdem damit den Verpflichtungen aus dem Behandlungsvertrag nach.

Terminvereinbarung – Was ist wichtig?

Um möglichst kurze Wartezeiten in der Praxis anbieten zu können, führen wir unsere Röntgenpraxis als Terminpraxis, d.h. Sie benötigen für alle Untersuchungen einen Termin.
Sollten Sie ohne entsprechende Terminvereinbarung zu uns kommen, können wir die Durchführung der Untersuchung nicht garantieren.

Wir empfehlen eine telefonische Terminvereinbarung über unsere Telefonnummer 09851 – 57260.

Am Telefon können unsere besonders geschulten medizinischen Fachangestellten nicht nur eine auf Ihre Wünsche und die Dringlichkeit der Untersuchung abgestimmte Termine anbieten, sondern auch aufkommende Fragen klären und evtl. Vorbereitungsmaßnahmen mit Ihnen besprechen. Bitte halten Sie daher ggf. zur telefonischen Terminvereinbarung Ihren Überweisungsschein parat.

Eventuell notwendige Vorbereitungsmaßnahmen für einzelne Untersuchungen finden Sie auf der Seite Untersuchungsmethoden.

Überweisungsschein – Was ist zu beachten?

Radiologische Untersuchungen können für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung nur auf Überweisung eines Haus- oder Facharztes durchgeführt werden. Bitte bringen Sie daher zum Termin Ihren Überweisungsschein mit.


Privatversicherten Patienten oder Selbstzahlern empfehlen wir, sich ebenfalls einen Überweisungsschein ausstellen zu lassen. Der Überweisungsschein gibt uns oft wichtige zusätzliche Informationen, z.B. zur Erkrankung selbst und zu genauen Fragestellung, die Ihr zuweisender behandelnder Arzt hat. Wir können dann die beste Untersuchungsmethode für Sie auswählen und die medizinische Notwendigkeit einer Untersuchung besser beurteilen. Außerdem erleichtert Ihnen der Überweisungsschein oft die Abrechnung unserer Liquidation gegenüber Ihrer Krankenversicherung.

Hinweis: die Knochendichtemessung mittels qCT ist seit geraumer Zeit nicht mehr Gegenstand des Leistungskatalogs der GKV (im Gegensatz zur Knochendichtebestimmung mit DEXA). Wir können die qCT deshalb nicht auf Überweisungsschein abrechnen. Die Leistung wird von uns privat liquidiert.

Versicherungstarife – privat krankenversicherte Patienten – Welche Information ist erforderlich?

Patienten der Privaten Krankenversicherung werden von uns vor der Untersuchung nach den für sie geltenden Versicherungstarifen (Normaltarif, Standardtarif, Basistarif) befragt, um sicherzustellen, daß wir unsere Liquidation korrekt entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ausstellen können. Wir bitten daher, diese Information bereit zu halten.

Sie erhalten im Nachgang zur Untersuchung unsere Liquidation nach der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ). Nach §12 GOÄ ist die Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Damit Sie in Ruhe die Abrechnung mit Ihrer Krankenversicherung durchführen können, gewähren wir eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Bitte beachten Sie:
Der Inhalt der zwischen Ihnen und Ihrer Krankenkasse abgeschlossenen Verträge ist uns nicht bekannt. Er ist auch nicht Bestandteil der GOÄ oder des Behandlungsvertrages. Liegen Besonderheiten vor (z.B. Leistungsausschlüsse, Leistungseinschränkungen) können wir diese nur berücksichtigen, wenn Sie uns vor der Untersuchung darüber informieren.

Voraufnahmen / Vorbefunde – Muß ich diese mitbringen?

Sofern es zu der gewünschten Untersuchung Vorbefunde und Voraufnahmen anderer Ärzte bzw. Kliniken gibt, die uns noch nicht vorgelegen haben, bringen Sie diese nach Möglichkeit bitte mit zur Untersuchung.

Es ist insbesondere hilfreich, wenn Sie Röntgen-, CT- oder MRT-Aufnahmen mitbringen, die im Zusammenhang mit einem Knochenbruch, der Einbringung von Gelenksprothesen oder eines Fixateur interne / externe oder von Operationen an den inneren Organen aufgenommen wurden.

Zeitbedarf für die Untersuchung – Wie muß ich kalkulieren?

Der Zeitbedarf variiert je nach Methode und Fragestellung sehr stark. Daher können wir nur Circa-Angaben aus unserer Erfahrung machen. Die Informationen zu der betreffenden Untersuchung finden Sie auf der Seite „Untersuchungsmethoden“.


Anrufen

+49 (0)9851-57260

Kolbergerstraße 4
91550 Dinkelsbühl


Unsere Sprechzeiten

Montag:       7:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag:     7:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch:    7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag:         7:30 Uhr bis 13:00 Uhr